KUNSTWERK DES MONATS MÄRZ 2012

Adelsbrief für Landgerichtsdirektor Florens Hieronymus Eduard von Wiarda in Hannover

Einige Monate nach seinem 50. Geburtstag wurde der Landgerichtsdirektor Florens Hieronymus Eduard Wiarda (geb. 19.5.1851 in Aurich, gest. 2.2.1925 in Hannover) am 8. August 1901 von Kaiser Wilhelm II. (geb. 27.1.1859 in Berlin, gest. 4.6.1941 in Doorn) in den erblichen Adelsstand erhoben.

Adelsbrief für Landgerichtsdirektor Florens Hieronymus Eduard von Wiarda in Hannover
8.8.1901 (Ausstellungsdatum)
Leder, Metall, Pergament, Stoff, Wachs
H: 37,0 cm; B: 29,0 cm; T: 4,5 cm
Siegel-Dm: 16,0 cm; Siegel-T: 3,5 cm
Inv.Nr.: GS Kunst 100001

Der vom Kaiser in seiner Funktion als preußischer König, von General Karl von Wedel (geb. 5.2.1842 in Oldenburg, gest. 30.12.1919), damals Botschafter in Rom, und dem preußischen Innenminister Hans von Hammerstein (geb. 27.4.1843 in Lüneburg, gest. 20.3.1905 in Berlin) unterzeichnete Adelsbrief besteht aus zwölf zu einem Libell (Büchlein) gebundenen Pergamentblättern und einem mit Leder bezogenen und mit Silber beschlagenen Einband.
Auf der Vorderseite des Deckels befindet sich ein reliefierter und kolorierter Adler mit den ligierten Initialen „FR“ (Fridericus Rex = König Friedrich) aus dem preußischen Staatswappen. An den silbergewirkten Siegelschnüren, die das Libell zusammenhalten, ist eine Messingkartusche befestigt, in dem sich das in Wachs geprägte Pavillonsiegel mit dem großen Königswappen von Wilhelm II. befindet.
Die ersten beiden Pergamentseiten sind unbeschrieben. Nach einer auf Seite 3 beginnenden handgeschriebenen Aufzählung von Wilhelms diversen Adelstiteln folgt auf den Seite 4 und 6 – unterbrochen durch die Abbildung des Wappens, das von Wiarda von nun an führen durfte – die für den Empfänger wichtigste Passage: „erheben und versetzen hierdurch und in Kraft dieser Urkunde den Landgerichts-Direktor Florens Hieronymus Eduard Wiarda, Oberleutnant der Landwehr außer Dienst, zu Hannover nebst seinen bereits vorhandenen und künftigen rechtmäßigen ehelichen Leibeserben und Nachkommen des Mannesstammes, beiderlei Geschlechts, um ihm ein dauerndes Denkmal Unserer besonderen Königlichen […] Huld und Gnade zu stiften, in den erblichen Adelstand Unserer Monarchie und Lande und verleihen ihm und seinen sämmtlichen vorgedachten Nachkommen alle Gerechtsame, Ehren und Vorzüge dieses Standes, insbesondere das Recht, sich nunmehr „von Wiarda“ zu nennen und zu schreiben, sowie das hiernach beschriebene Wappen und Kleinod“.
Gestaltet wurde das Wappen von Hans von Borwitz und Harttenstein, dem preußischen Heroldsmeister, gezeichnet hat es der Königliche Hof-Wappenmaler Heinrich Nahde. Es besteht aus einem dreigeteilten Schild. In den silbernen Feldern links und rechts befindet sich je ein schwarzes Stachelhalsband, im blauen Feld in der Mitte ein flugbereiter silberner Schwan. Über dem Schild schwebt ein von schwarz-silbernem bzw. blau-silbernem Rankwerk umgebener Turnierhelm, auf dem wiederum eine Krone sitzt, aus dem ein Schwan mit ausgebreiteten Flügeln emporragt.
von Wiarda war Sohn des Stadtrichters Christian Heinrich Wiarda (geb. 22.8.1809 in Emden, gest. 1.4.1879 in Aurich) und dessen Ehefrau Dorothee Caroline Metger (geb. 23.12.1818 in Emden, gest. 15.9.1904 in Hildesheim) sowie Enkel von Georg Ludwig Wiarda (geb. 31.1.1781 in Emden, gest. 26.1.1832 in Emden), einem der Gründungsmitglieder der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Altertümer zu Emden. Der Vater des Geadelten – ein Großneffe des Landsyndikus und Historikers Tileman Dothias Wiarda (geb. 18.10.1746 in Emden, gest. 7.3.1826 in Aurich) – war von 1835 bis 1848 Wirkliches einheimisches Mitglied sowie zeitweise Protokollführer und nach seinem Umzug nach Aurich Ehrenmitglied der „Kunst“ gewesen. Das mag der Grund sein, wieso sich der Adelsbrief heute im Besitz des Ostfriesischen Landemuseums Emden befindet.

Aiko Schmidt M. A.